Vortrag von Prof. Dr. Alessandro Bellardita
Die italienische Verfassung stammt aus dem Jahre 1948. Sie stellt eine historische Zäsur dar – keine Monarchie und vor allem kein Faschismus mehr. Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz aus dem Jahre 1949, ist aus den Trümmern der post-nationalsozialistischen Ära entstanden. Auch sie stellt eine historische Zäsur dar. Doch was sind die grundlegenden Unterschiede beider Verfassungen? Was verbindet und was trennt beide Länder und Rechtskulturen? Wer sind die Protagonisten dieser magischen Entstehungsmomente beider Verfassungen? Ein spannender rechtshistorischer Vergleich.